|
Unsere Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff BGB
und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Sie sind
auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüro-Verbandes
(DRV) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen
mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten)
in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Anmeldung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann in Ihrem
Buchungsbüro oder direkt bei uns schriftlich, mündlich
oder telefonisch vorgenommen werden.
Der Anmelder haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch
für die Erfüllung der Verpflichtungen der von ihm
angemeldeten Personen.
1.2 Reisebestätigung
Für uns wird der Reisevertrag vorbehaltlich der folgenden
Bedingungen hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn
wir Ihnen bzw. Ihrem Büro die Buchung der Reise und den
Reisepreis schriftlich bestätigt haben. Die schriftliche
Bestätigung steht in Ihrem Reisebüro zu Ihrer
Verfügung, sofern Sie über das Reisebüro bei uns
eingebucht haben.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung
für Sie und uns verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von 10
Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch
machen.
2. Zahlung
2.1 Anzahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des
Reisepreises (max. 260 €) pro Reisendem zuleisten. Gleichzeitig
erhalten Sie einen Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k
BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
2.2 Restzahlung
Die Restzahlung des Reisepreises ist vor Aushändigung der
Reiseunterlagen zu leisten - frühestens 28 Tage und
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt. Ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf
Aushändigung der Reiseunterlagen und Antritt der Reise.
3. Leistungen und Preise
3.1 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweiligen Reiseangebotes sowie aus den
Angaben der Reisebestätigung.
Flüge werden (sofern nicht anders angegeben) mit
Linienflügen internationaler Linienfluggesellschaften
durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft sind verbindlich.
3.2 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr
behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften
entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung
unerheblich ist. Wir sind berechtigt, 20 % (mind. 30,- Euro) des
vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr
einzubehalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Änderungen
der Flugzeiten oder des Programmablaufs), die nach
Vertragsabschluss notwendig wurden und die von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die
geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich
vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von den Leistungsänderungen und -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich
ist. Gegenebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen
Bei den von uns angebotenen Preisen für Linienflüge
bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der
Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich
insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der
Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter
Agenturen ergeben, andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten
oder wenn behördlich festgelegte oder genehmigte
Beförderungspreise und Tarife geändert werden.
Nur gültig bei Pauschalreisen: Liegt zwischen
Vertragsabschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4
Monaten, so sind wir berechtigt, den mit der Buchung
bestätigten Reisepreis zu erhöhen, wenn damit einer
entsprechende Erhöhung der Beförderungskosten oder von
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder der für die betreffenden Reise
geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. In diesem Falle wird
der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt informiert. Liegt die zulässige
Preiserhöhung mehr als 5 % über dem bestätigten
Reisepreis, so kann der Reisende innerhalb von 10 Tagen den
kostenfreien Rücktritt von der Reise erklären oder eine
gleichwertige Ersatzreise antreten, soweit der Veranstalter eine
entsprechende Reise anbietet.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen,
Änderungen, Bearbeitungsgebühr
5.1 Rücktrittsbedingungen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang innerhalb der
üblichen Geschäftszeit (Mo-Fr) bei uns. Wir empfehlen aus
Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Im Fall eines Rücktritts vom Reisevertrag steht
uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen
Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen zu.
Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen bei einem
Rücktritt alle uns von anderer Seite berechneten Kosten
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu
stellen.
5.2 Rücktrittsgebühren
Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes
aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf
Rücktrittsgebühren pro Teilnehmer:
- bei Vermittlung von Linienflügen: 75 Euro vor
Flugscheinausstellung und 165 Euro nach Flugscheinausstellung. Bei
Sondertarifen gelten ggf. höhere Stornogebühren der
betreffenden Airline.
- bei Pauschalreisen (mind. 2 verschiedenartige Leistungen, z. B.
Flug und Hotel) und bei Vermittlung von Landarrangenments (Hotels
und Rundreisen): bis 31. Tag vor Leistungsbeginn 15 % des
Reisepreises (mindestens 30 Euro), 30. - 15. Tag 30 %, 14. - 8. Tag
50 %, ab 7. Tag 75 % und ab Abreisedatum 80 % des
Reisepreises.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns
geforderte Pauschale.
Bei einigen Leistungen (z.B. Kreuzfahrten, Privatvilla) müssen
höhere Stornogebühren berechnet werden; sie sind i.d.R.
in der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Bei Vermittlung von Angeboten anderer Reiseveranstalter gelten
deren jeweilige Reise- und Stornobedingungen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
5.3 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere
Rücktrittsbedingungen zugrunde gelegt werden. Wird durch den
Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, betragen
die Rücktrittskosten 100%.
5.4 Umbuchungen, Änderungen
Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen bei Umbuchungen
oder Änderungen (z.B. Ersatzteilnehmer) alle uns von anderer
Seite berechneten Kosten zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Für
geringfügige Änderungen beträgt die
Bearbeitungsgebühr bis zu 30 Tagen vor Leistungsbeginn 30 Euro
pro Person. Spätere Umbuchungen oder Änderungen
können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
angegebenen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
werden.
5.5 Bearbeitungsgebühr
Werden nur Einzelleistungen ohne Langstreckenflug gebucht und unterschreitet
der Gesamtwert der Buchung 300 Euro, erheben wir eine aufwandsbezogene
Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch 25,- Euro pro Buchung.
6. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können von der Reise zurücktreten:
a) bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl;
b) wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt
erforderlich machen und wir diese nicht zu vertreten haben (z.B.
auch bei Preisänderungen der Fluggesellschaften bei
ausschließlicher Flugvermittlung durch uns).
7. Aufhebung der Reise durch höhere Gewalt
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen,
Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Im Kündigungsfalle
steht uns für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle
Rückbeförderung tragen wir zur Hälfte, sonstige Mehrkosten
fallen Ihnen zur Last. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind
ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im
jeweiligen Reiseangebot, die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der
Ortsüblichkeit des Zielortes oder Ziellandes.
8.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen; unsere Haftung ist hier
aber gem. Ziffer 9.1 beschränkt.
8.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen dafür ein
entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringen
wir insoweit Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie
ausdrücklich hingewiesen werden.
Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen (z.B. fakultative
Ausflüge) gekennzeichnet sind.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkungen
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist oder soweit wir für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden, die keine Körperschäden
sind, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
9.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkungen
Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder
beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Im Falle einer Leistungsstörung sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, den aufgetretenen Mangel
unverzüglich anzuzeigen und uns gem. § 651 c BGB eine
angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die
Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns verweigert.
Wenden Sie sich deshalb bitte umgehend an Ort und Stelle an die
Reiseleitung. Ist eine örtliche Reiseleitung oder lokale
Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, wenden Sie sich an
den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transportunternehmen,
Hotelier) oder an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind.
Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm
Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind
nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen.
10.2 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sie sind gem. § 651 g BGB verpflichtet, Ihre Ansprüche
aufgrund von Leistungsmängeln innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei uns geltend zu
machen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche schriftlich
anzumelden.
Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise verjähren nach 6 Monaten ab dem Tage des
vertraglich vorgesehenen Reiseendes.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
Wir stehen dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
nicht-deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
Der Reisende ist für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Impf-
und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind. Wenn
Einreisevorschriften einzelner Länder durch den Reisenden
nicht eingehalten werden oder ein Visum durch das Verschulden des
Reisenden nicht rechtzeitig erteilt wird, kann der
Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten.
12. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und
Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem
jeweiligen Stand der Drucklegung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das
gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
13. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Meerbusch. Gerichtsort -
auch für Mahnverfahren - ist Neuss, wenn beide Vertragspartner
Vollkaufleute sind.
Alle nach dem Reisevertragsrecht vorgesehenen Erklärungen vor
Reiseantritt und nach Reiserückkehr sind zu richten an den
Reiseveranstalter ALL-ASIA touristic GmbH.
|